AGB
Allgemeine Bestellbedingungen für Saatgutkauf der
Erzeugergemeinschaft für Qualitätsraps und pflanzliche Produkte Unterfranken w.V.
(nachfolgend EZG)
Juni 2014
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Zulässige Besteller
Als Besteller bzw. Kunden für den Saatgutkauf sind nur zugelassen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB die Mitglied in der EZG sind.
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Bestellung:
Mit Abschluss des Bestellvorgangs, der nur im Mitgliederbereich auf der Internethomepage der EZG oder per von der EZG zur Verfügung gestelltem Formular erfolgen kann, wird die Bestellung über die bestellte Saatgutsorte und Saatgutmenge verbindlich.
Die Beschreibung der Sorten und Produkte stammt von den Züchtern und Herstellern. Für die Richtigkeit übernimmt die EZG keine Haftung oder Gewährleistung.
Die Bestellung erfolgt hierbei zu dem Preis, zu dem die EZG ihrerseits das bei ihr georderte Saatgut bei Saatguthändlern erwirbt zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags. -
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag wird wirksam mit Annahme der Bestellung durch die EZG.
Die Annahme erfolgt durch Übermittlung einer Annahmebestätigung per Email auf die vom Besteller hinterlegte Emailadresse oder per Fax. -
Widerrufsrecht
Dem Besteller wird ein Widerrufsrecht eingeräumt.
Dieses Widerrufsrecht beträgt 1 Woche, gerechnet ab Zugang der/des Bestätigungsmail/-fax der EZG beim Besteller.
Der Widerruf hat zu erfolgen per Email oder schriftlich per Brief oder per Fax.
Der Widerruf hat zwingend anzugeben den Namen des Bestellers, das Datum der/des Bestätigungsemail/-fax, die widerrufene Menge -
Rücktrittsrecht
Die EZG kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Beschaffung des bei ihr bestellten Saatguts bei Saatguthändlern nur zu einem solchen Preis möglich wird, bei dem der EZG eine Weitergabe an die Besteller unzumutbar erscheint.
Die EZG hat den Rücktritt den Bestellern unter Angabe einer kurzen Begründung unverzüglich mitzuteilen. -
Kaufpreismitteilung
Die Bestellung respektive der Kauf des georderten Saatguts bei der EZG erfolgt zu dem Preis, zu dem die EZG ihrerseits das georderte Saatgut bei Saatguthändlern erwirbt zzgl. eines angemessenen Verwaltungskostenzuschlags.
Unverzüglich nach Kauf des Saatguts bei Saatguthändlern durch die EZG wird der Kaufpreis für das vom Besteller georderte Saatgut mitgeteilt. -
Anlieferung und Abholung
Die Lieferung des Saatgutes erfolgt frei Hof.
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Kaufpreisfälligkeit
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen nach Lieferung zu entrichten.
Der Besteller erhält hierzu eine Abrechnung.
Sieht die Abrechnung einen späteren Fälligkeitszeitpunkt vor, ist dieser spätere Fälligkeitszeitpunkt maßgebend. -
Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs stehen der EZG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.
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Eigentumsvorbehalt
Das Saatgut bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der EZG.
Die EZG ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers, diesem eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen zu setzen und dann, sollte die Bezahlung binnen dieser Frist nicht erfolgt sein, das Saatgut beim Besteller wieder abzuholen. -
Gewährleistung
Die EZG liefert das bei ihr bestellte Saatgut im Hinblick auf die Sachmängelgewährleistung unter Ausschluss des Anspruchs auf Nachbesserung, Minderung, Wandelung und Haftung für Vermögensschäden.
Die EZG tritt im Gegenzug hierfür jedoch alle ihr wegen des Saatguterwerbs gegen die Saatguthändler zustehenden Gewährleistungsansprüche an die Besteller ab.
Die EZG verpflichtet sich ferner, die Besteller bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen; eine monetäre Unterstützung kommt jedoch nicht in Betracht. -
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Klagen aus oder über die Saatgutbestellung ist der für den Sitz der EZG zuständige Gerichtsstand. (Würzburg)
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Datenschutz
Die EZG verpflichtet sich, im Hinblick auf die ihr im Zusammenhang mit der Saatgutbestellung zur Verfügung gestellten bzw. von ihr erhobenen Daten die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.